Gericht weist Schadensersatzansprüche von Wirecard-Aktionären zurück
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Hoffnungen Tausender früherer Wirecard-Aktionäre auf Schadensersatz gedämpft. Im
Kapitalanleger-Musterverfahren können keine Schadensersatzansprüche
gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY vorgebracht werden, teilte
Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt mit.
Auf Schadensersatz
geklagt haben nach Angaben der Richterin mittlerweile knapp 8.700 Anleger.
Weitere 19.000 haben Ansprüche angemeldet, ohne selbst zu klagen. Ihre Ansprüche richten sich vor allem gegen die Prüfungsgesellschaft EY, die über Jahre falsche Bilanzen von Wirecard gebilligt haben soll.
Anwalt kündigt Beschwerde beim Bundesgerichtshof an
In Musterverfahren gebündelt
werden können laut Schmidt nur Klagen wegen falscher Information des Kapitalmarkts. Gemeint
sind damit unter anderem falsche Bilanzen und falsche Pflichtmitteilungen an
die Börse. EY hat jedoch
nach Argumentation des Senats die falschen Wirecard-Bilanzen inklusive des
EY-Bestätigungsvermerks nicht selbst veröffentlicht, sondern Wirecard.
Insofern sind Schadensersatzansprüche gegen EY im Musterverfahren laut Gericht "nicht statthaft".
Musterklägeranwalt Peter Mattil nannte die
Entscheidung "hundertprozentig falsch". Er kündigte Beschwerde beim
Bundesgerichtshof an.
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bedeutet nicht, dass Wirecard-Aktionäre grundsätzlich nicht gegen EY klagen können. Doch Grundlage muss nach Worten der Richterin die "Verletzung von Prüfpflichten" sein, nicht die falsche Information des Kapitalmarkts. Schadensersatzansprüche gegen den Ex-Vorstandschef Markus Braun und weitere frühere Wirecard-Größen werden laut Schmidt in dem Musterverfahren weiter verhandelt.
Das Musterverfahren soll die Rechtsprechung beschleunigen: Ein einziger Prozess soll beispielhaft klären, ob mehrere Kläger Anspruch auf Schadensersatz haben oder nicht. Anschließend müsste das Landgericht München I in den knapp 8.700 Verfahren jeweils nur noch die individuellen Details abhandeln und entscheiden, ob und wie viel Geld jedem einzelnen Kläger zusteht. Solange das Musterverfahren läuft, sind die 8.700 Klagen ausgesetzt.
Das
Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht
läuft parallel zum Strafprozess, in dem sich Ex-Vorstandschef Braun und
zwei Mitangeklagte seit Dezember 2022 verantworten müssen.