Apple muss eine Millionenstrafe in Frankreich zahlen

Das US-Unternehmen Apple muss wegen des Missbrauchs seiner Marktmacht in Frankreich eine Strafe von 150 Millionen Euro zahlen. Das ordnete die französische Kartellbehörde an. Sie kam zum Schluss, dass der Techkonzern Drittanbieter von Apps benachteilige. Konkret wird dem Konzern vorgeworfen, zwischen April 2021 und Juli 2023 seine dominante Stellung bei der Verbreitung von Apps auf unfaire Weise ausgenutzt zu haben.

Kartellamt kritisiert Anti-Tracking-Funktion

Passiert sein soll das durch die Funktion App Tracking Transparency (ATT). Damit können Nutzer von iPhones und iPads selbst entscheiden, welche Apps ihre Aktivitäten aufzeichnen dürfen. Die Funktion sorgt dafür, dass sich beim Aufrufen einer App ein Zustimmungsfenster zum Tracking des Nutzerverhaltens öffnet: Klickt der Nutzer hier auf "Nein", verliert die App den Zugang zur Werbe-ID – einer Nummer, welche die Online-Nachverfolgung der Aktivitäten des Nutzers ermöglicht.

Das Ziel an sich sei nicht zu kritisieren, urteilte die Kartellbehörde. Aber die Art und Weise, wie Apple die Funktion einsetze, sei "weder notwendig noch verhältnismäßig im Hinblick auf das von Apple erklärte Ziel des Datenschutzes". Durch die große Anzahl an Pop-up-Fenstern werde die Nutzung von Drittanbieter-Apps erschwert, begründete die Kartellbehörde ihre Entscheidung. Den Anbietern entstehe dadurch ein "eindeutiger wirtschaftlicher Schaden". Vor allem kleinsten Anbietern, die "zur Finanzierung ihrer Tätigkeit weitgehend auf das Sammeln von Daten Dritter angewiesen sind", schade ATT.

Kritiker werfen Apple zudem vor, dass ATT die eigenen Dienste auf Kosten von Drittanbietern begünstige. Denn die Anforderungen zum Einholen einer Einwilligung der Nutzer würden nicht für Apples eigene Angebote gelten. Zusätzlich zur Strafzahlung muss Apple die Entscheidung der französischen Kartellbehörde sieben Tage lang auf seiner Website veröffentlichen.

Apple weist Kritik zurück

Apple erwiderte, ATT gebe Nutzern mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre über eine "vorgeschriebene, klare und leicht verständliche Aufforderung zu einer Sache: Tracking". Diese Aufforderung sei für alle Entwickler einheitlich, darunter Apple, teilte das Unternehmen mit. Kunden, Datenschutzaktivisten und zuständige Behörden weltweit hätten die Funktion ausdrücklich begrüßt. Zwar sei man enttäuscht über die Entscheidung, doch sei festzuhalten, dass die französische Kartellbehörde keine konkreten Änderungen an ATT gefordert habe, teilte Apple mit.

Die Kartellwächter betonten, Apple sei in der Pflicht, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Mögliche Veränderungen könnten noch eine Weile auf sich warten lassen. Denn auch in anderen europäischen Ländern haben die Kartellbehörden den US-Konzern ins Visier genommen, darunter das Bundeskartellamt in Deutschland und die Wettbewerbshüter Italiens.