Wann Besitzern von Kunst Steuern erlassen werden

Das Gemälde „Flaming June“ von Frederic Leighton aus dem Jahr 1895 ist eine Ikone britischer Kunst. Doch es gehört dem Museum de Arte de Ponce in Puerto Rico. 1963 war das Bild versteigert und im Auftrag eines puerto-ricanischen Unternehmers für das Museum gekauft worden. Die einzige vorbereitende Farbstudie tauchte 2024 überraschend aus Privatbesitz auf, konnte aber vor einem Verkauf außer Landes bewahrt werden. Sie wird nun in dem als Museum dienenden ehemaligen Palais des viktorianischen Malerfürsten Lord Leighton permanent gezeigt – sozusagen als Trostpreis für die britische Kunstwelt.

Wie kam es dazu? Ein englisches Gesetz erlaubt, die bei Schenkung, Übertragung oder Vererbung anfallenden Steuern abzusetzen, wenn dadurch für die Nation wichtige Kunstwerke im Land gehalten werden können. Von der „verschleierten Philanthropie“ profitieren nicht nur Privatleute, sondern auch Museen und Bibliotheken, die sich sonst das Erbe kostbarer Objekte (wie etwa „Flaming June“) nicht leisten könnten. Als Brücke zwischen den Eigentümern, Finanzämtern und Museen dient der Arts Council, ein Kunstrat, der „Kreativität und Kultur entwickelt, fördert und in sie investiert“.

Finanziert wird er vom Ministerium für Kultur, Medien und Sport. Die gegen einen Steuererlass angebotenen Werke sollen von „besonderem historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder lokalen Interesse“ sein oder einen Bezug zu einem speziellen Gebäude aufweisen. Zustand und die Provenienz – vor allem während der Jahre zwischen 1939 und 1945 – müssen einwandfrei sein: Kriterien, die „Flaming June“ allesamt erfüllte.

Der Eigentümer der Studie profitierte dabei von zwei steuerlichen Vorteilen. Erstens geschah die Übergabe noch zu Lebzeiten gemäß dem „Cultural Gifts Scheme“. Als Gegenleistung erhielt er eine Steuerreduzierung gewissermaßen als Entschädigung. Zweitens können national bedeutende Objekte gemäß dem „Acceptance in Lieu Scheme“ akzeptiert werden, um oft erhebliche Erbschaftssteuern zu mindern.

Auch hier wenden sich Bewerber an den Arts Council, unabhängige Experten geben ihre Urteile ab, der Arts Council reicht sie an den jeweiligen Minister weiter. Daraufhin wird die Steuererleichterung vertraglich festgelegt, die angenommenen Werke werden den jeweiligen Institutionen übergeben.

Wie der jüngste Geschäftsbericht des Arts Council zeigt, wechselten so zwischen April 2023 und März 2024 Objekte im Wert von über 45 Millionen Pfund aus privatem in öffentlichen Besitz. Dazu gehören Bachs Manuskript zur Kantate „Auch Christi Himmelfahrt allein“. Als eines von nur vier Bach-Manuskripten in England registriert, wurde es von der deutsch-britischen Familie des 1933 aus Deutschland geflohenen Unternehmers Sir Ralph Cohn angeboten. Nun bereichert es die ehrwürdige Bodleian Library in Oxford.

Ganze Archive wie das des Schriftstellers John le Carré, Gemälde wie Bridget Rileys in den Nationalfarben Rot, Weiß und Blau gehaltene „Flagge I“ (Fitzwilliam Museum, Cambridge) oder eine Sammlung an englischen Stickereien sind ebenso zu nennen wie ein Porträt von Lovis Corinth, eine Vedute von Turner oder ein Brief von Churchill. Dabei wurden Werte beziffert von 7000 Pfund für eine Sammlung Teedosen bis zu 7,1 Millionen Pfund für ein Gemälde von Nicolas Poussin. Jeder Fall eine, wie die Engländer sagen, Win-win-Situation.

In Deutschland bietet die „Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlung statt“ ebenfalls eine Möglichkeit der Steuerersparnis, jedoch ist sie weniger transparent und obliegt den Bundesländern. Eine Erbschaftssteuerbefreiung in Höhe von 60 Prozent ist möglich, wenn es im öffentlichen Interesse liegt. Dabei kann auch ein als bedeutend beurteiltes Objekt abgeschrieben werden, wenn es 20 Jahre an ein Museum geliehen und öffentlich gezeigt wurde.

Für einen vollen Steuernachlass muss das Objekt mindestens 20 Jahre im Familienbesitz oder als national wertvolles Kulturgut amtlich eingetragen sein. Falls ein schützenswertes Objekt aber innerhalb von zehn Jahren verkauft wird, entfällt die Befreiung rückwirkend. Rasches „Flippen“, der schnelle Weiterverkauf von Kunstwerken, ist damit blockiert. Manchmal ist es also gut, wenn die Mühlen langsamer mahlen.