Corona-Impfschäden wurden in knapp 600 Fällen anerkannt

Deutsche Behörden haben bislang bei 573 Menschen dauerhafte Schäden infolge einer Coronaimpfung anerkannt. Laut einer Abfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bei den Versorgungsämtern der Bundesländer gingen dort mehr als 14.000 Anträge auf die Feststellung solcher Schäden ein. In den meisten Fällen wurde der Antrag jedoch abgelehnt: Die Anerkennungsquote liegt demnach bei 6,2 Prozent. Gegen die Ablehnungen seien noch mehr als 2.000 Widerspruchsverfahren anhängig.

Das Robert Koch-Institut definiert einen Impfschaden als "gesundheitliche und wirtschaftliche Folge" eines gesundheitlichen Schadens durch eine Impfung. Damit ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, muss die gesundheitliche Schädigung mindestens sechs Monate lang bestehen. In der Regel wird der Impfschaden durch ein Gutachten bestätigt.

Maßgeblich ist auch, ob die Ständige Impfkommission die jeweilige Impfung empfiehlt; dies war bei Coronaimpfungen der Fall. Zwischen Dezember 2020 und April 2023 erhielten nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 64,9 Millionen Menschen in Deutschland mindestens eine Impfdosis.

Anspruch auf Rehabilitation oder Rentenzahlung

Der Staat erkennt gesundheitliche Schädigungen an, die durch Komplikationen nach einer offiziell empfohlenen oder gesetzlich angeordneten Schutzimpfung entstehen. Betroffene haben dann abhängig von der Schwere etwa Anspruch auf Behandlung, Rehabilitation oder Rentenzahlungen. Ein Zusammenhang muss über übliche Impfreaktionen hinausgehen und nachgewiesen werden. Gutachter müssen bescheinigen, dass ein Zusammenhang mit der Impfung wahrscheinlich ist.

Bis zum Ende der weltweiten Pandemie im April 2023 wurden in Deutschland nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 192,2 Millionen Impfdosen verabreicht. 52,1 Millionen Menschen wurden zweimal geimpft und 12,7 Millionen Menschen bekamen drei oder mehr Impfdosen. 18,4 Millionen Menschen blieben dagegen ungeimpft.