Gericht bestätigt Coronamaßnahmen an Brandenburger Grundschulen

Die Masken- und Testpflicht an Brandenburger Grundschulen während der Covid-19-Pandemie war rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Normenkontrollverfahren bereits am 22. Januar entschieden, wie das Gericht jetzt mitteilte. Geklagt hatte eine Familie mit einem minderjährigen Kind.

Die Beschränkungen seien verhältnismäßig gewesen, befand das OVG. Es habe zahlreiche Ausnahmen und Abmilderungen gegeben. So mussten die Schülerinnen und Schüler etwa in den Pausen, im Sportunterricht und während des Lüftens keine Masken tragen. Zudem hätten die Tests zu Hause in vertrauter Umgebung vorgenommen werden können.

Für Kinder, die sich nicht testen lassen wollten, habe die Möglichkeit bestanden, am Distanzunterricht teilzunehmen. Damit sei dem verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch genügt worden, teilte das Gericht mit. Gleichzeitig hätten die Maßnahmen dem Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gedient.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Allerdings besteht für die Antragsteller die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.